Allgemeine Geschäftsbedingungen miko-office
1. Allgemeines
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden
Bedingungen. Dies gilt auch für künftige Geschäfte dieser Art, selbst wenn diese Bedingungen im Einzelfall nicht besonders in Bezug genommen worden sind. Den Einkaufsbedingungen oder sonstigen
Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners - nachstehend Besteller - wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir bei Vertragsschluss nicht
ausdrücklich widersprechen.
2. Angebote / Vertragsschluss
a) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
b) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax.
3. Preise / Versand / Gefahrenübergang
Soweit im Einzelfall nichts Anderweitiges vereinbart ist verstehen sich unsere Preise in Euro ab Werk zuzüglich Verpackung,
gesetzlicher Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz. Auf Verlangen des Käufers wird
die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt. Die Versandart und die Verpackung unterstehen unserem pflichtgemäßen Ermessen. Die Transportgefahr trägt in jedem Fall der Besteller. Die Gefahr
geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Besteller über. Das gilt auch dann, wenn
wir weitere Leistungen, wie insbesondere Versand kosten oder Anlieferung, übernehmen.
4. Rückgaberecht
Gemäß § 355 BGB wird dem Verbraucher, sofern nicht anders vereinbart, ein Rückgaberecht von 8 Tagen eingeräumt. Voraussetzung ist der einwandfreie Zustand
der Ware und die Rücksendung in der Originalverpackung. Für den Verbraucher angefertigte Waren sind hiervon ausgeschlossen.
5. Lieferung / Lieferzeit
a) Die angegebenen Lieferzeiten sind stets annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich ein fester Liefertermin vereinbart wurde. Der Beginn der
Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers
voraus. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmten Dritten.
b) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Besteller hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Bestellers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben. Die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt. Unberührt bleiben auch die Rücktritts- und Kündigungsrechte des Käufers gem. Nr. 5 dieser Bedingungen.
c) Geraten wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grund, unmöglich, so ist unsere Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe von Nr. 6 dieser Bedingungen beschränkt.
6. Gewährleistung
a) Für die Rechte des Bestellers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).
b) Die Mangelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungen und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie spätestens binnen sieben Werktagen erfolgt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Besteller offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) spätestens binnen sieben Werktagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Besteller die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
c) Weist die Ware bei Gefahrenübergang einen Mangel auf, steht dem Besteller ein Recht auf Nacherfüllung zu. Dies besteht nach unserer Wahl in Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
d) Mängelansprüche bestehen nicht, bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und bei unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
Ebenso wird in folgenden Fällen keine Garantie übernommen:
ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung und nicht ordnungsgemäße Wartung. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
e) Schlägt die Nachlieferung fehl, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Weitergehende oder andere Ansprüche des Bestellers gegen den Lieferer und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind abgesehen von Nr. 6 dieser Bedingungen ausgeschlossen.
f) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn die Verbringung entspricht einem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
g) Gesetzliche Rückgriffs-Ansprüche des Bestellers gegen den Lieferer bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffanspruchs des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Nr. 5 f) entsprechend.
7. Schadensersatzansprüche
a) Soweit sich aus diesen Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und
außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
b) Auf Schadensersatz haften wir - gleich aus welchem Rechtsgrund - bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, wofür Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schadens begrenzt.
c) Die sich aus Nr. 6 b) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das
gleiche gilt für Ansprüche des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz. d) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten unserer Organe,
gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
8. Verjährung
a) Abweichend von § 438 I Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung der Sache.
b) Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Bestellers, die auf einem Mangel der Ware beruhen. Die
Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Käufers nach Nr. 6 dieser Bedingungen ausschließlich die
gesetzlichen Verjährungsfristen.
9. Eigentumsvorbehalt
a) Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der
Geschäftsverbindung, auch aus später abgeschlossenen Verträgen bezahlt sind.
b) Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtung uns gegenüber nicht im Verzug befindet oder
seine Zahlung einstellt. Im einzelnen gilt folgendes: - Der Besteller tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften, wie z. B. Werkverträgen mit
allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben oder
die Ware fest eingebaut ist. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Besteller hiermit einen erstrangigen Anteil der
Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Besteller diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit
die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Besteller in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt,
tritt der Besteller seine Forderung hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. - Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an. - Der Besteller ist zum Weiterverkauf nur dann
berechtigt, wenn er sich ebenfalls das Eigentum bis zu vollständigen Bezahlung seiner Forderung aus dem Weiterverkauf vorbehält. - Der Besteller ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an
uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Bestellers oder Zahlungseinstellung durch den Besteller erfolgt. In diesem
Fall sind wir vom Besteller bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Besteller ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue
Aufstellung der dem Besteller zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der
abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Angaben zu gestatten. - Beträge, die aus abgetretenen Forderungen beim Besteller eingehen, sind bis zur
Überweisung an uns gesondert für uns aufzuheben. - Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter
der Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. - Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Besteller um mehr als 10 %, so sind wir auf
Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe verpflichtet. - Bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung durch den Besteller sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nehmen wir
auf Grund unseres Vorbehaltes Vorbehaltsware zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrage vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Wir können uns aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware
freihändig befriedigen. - Der Besteller verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der
Besteller tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer
Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an.
10. Zahlung / Aufrechnungsverbot / Zurückbehaltungsrecht
a) Unsere Rechnungen sind, wenn nichts gegenteiliges vereinbart ist, innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Erfüllung tritt erst nach
endgültiger Einlösung ein.
b) Bei Zahlungsverzug hat der Besteller Verzugszinsen in Höhe von 12%, mindestens jedoch in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu ersetzen. Soweit die Zinsen gemäß Satz 1 den gesetzlichen Zinssatz
übersteigen, steht dem Besteller der Nachweis frei, dass ein Verzugsschaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschaden ist nicht
ausgeschlossen.
c) Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle Forderungen sofort fällig.
d) Tritt in den Vermögensverhältnissen des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung ein, die unseren Anspruch gefährdet, so sind wir berechtigt, Vorkasse oder angemessene Sicherheit zu
verlangen. Das gilt auch dann, wenn uns solche vor Vertragsschluss vorhandenen Umstände erst nachträglich bekannt werden. Wird die Vorauszahlung oder die Sicherheitsleistung trotz Mahnung und
angemessener Nachfristsetzung innerhalb der Nachfrist nicht geleistet, so sind wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
e) Eine Aufrechnung durch den Besteller mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf dem selben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
11. Erfüllungsort / Gerichtsstand
a) Erfüllungsort ist unser Sitz
b) Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Coburg
12. Anzuwendendes Recht
Auf das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Besteller findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung!
Stand 01.07.2014