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Dieter Mikolajczak
Steinfelder Straße 32  
D-96476 Bad Rodach 

 

d-miko@miko-office.com

Mobil: + 49 15161601687

Beratung

miko office ergonomisch richtig sitzen

  • Gestaltung Ihres ergonomischen Arbeitsplatzes
  • Einführung in die Steh/Sitz Dynamik mit dem orthopädischen Sattelhocker BackApp und seinem Mehrwert
  • Ergonomie-Check an Ihrem Arbeitsplatz
  • Vorstellung des BackApp und Steh/Sitz Arbeitstischen sowie sinnvollen ergonomischen Hilfen in Ihrem Hause
  • Planung Ihres ergonomischen Büros

 

miko office back app
Quelle: back app

Ergonomische Büromöbel auf Rezept

Der Rentenversicherungsträger bezuschusst bei Erfüllung der Vorraussetzungen Ihren Steh-Sitzarbeitsplatz und auch den Stuhl. Dies ist in der Regel bei Bandscheibenpatienten der Fall.
Die ergonomischen Vorteile von Steh-Sitz-Arbeitstischen, sowie orthopädischen Stühlen / Hockern (BackApp) sind medizinisch anerkannt. Daher übernehmen Rentenversicherungsträger bei ärztlich attestierten Beschwerden die Kosten hierfür.

Jeder beschäftigte Versicherte, bei dem die notwendige Arbeitshilfe zur Aufrechterhaltung der Erwerbsfähigkeit dient kann einen Antrag auf Bezuschussung  für einen elektrisch höhenverstellbaren Tisch und einen die Gesundheit und  Arbeitsfähigkeit erhaltenden Stuhl  stellen. Vordrucke können unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de im Bereich Formulare/Rehabilitation herunter geladen werden.
 
 Hierfür benötigen Sie folgende Unterlagen:

 

  • Antragsvordruck G100 Antrag auf Leistungen
  • Anlage G130, auf Leistung zur Rehabilitation
  • Antragsvordruck G3143 (Antrag auf Kostenübernahme für einen orthopädischen Bürostuhl)
  • ein ärztliches Attest oder Entlassungsbericht der Reha-Klinik
  • eine Stellen- oder Tätigkeitsbeschreibung
  • qualifiziertes Angebot durch miko-OFFICE

 

1. Am besten füllen Sie den Antrag für Kostenübernahme gemeinsam mit Ihrem Arzt aus, der Ihnen die Verordnung für diese Hilfsmittel erteilt.

2. Ich erstelle Ihnen ein Angebot für Ihren Steh- und Sitzarbeitsplatz und orthopädischen Hocker / Stuhl

3. Diese Unterlagen senden Sie an Ihren Rentenversicherungsträger


Die maximale Kostenübernahme durch den Rentenversicherungsträger beträgt aktuell

  • € 435 inkl. MwSt. für einen gesundheitsfördernden Bürostuhl
  • € 800 inkl. MwSt. für einen elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch