Der Rentenversicherungsträger bezuschusst bei Erfüllung der Vorraussetzungen Ihren Steh-Sitzarbeitsplatz und auch den Stuhl. Dies ist in der Regel bei Bandscheibenpatienten der Fall.
Die ergonomischen Vorteile von Steh-Sitz-Arbeitstischen, sowie orthopädischen Stühlen / Hockern (BackApp) sind medizinisch anerkannt. Daher übernehmen Rentenversicherungsträger bei ärztlich
attestierten Beschwerden die Kosten hierfür.
Jeder beschäftigte Versicherte, bei dem die notwendige Arbeitshilfe zur Aufrechterhaltung der Erwerbsfähigkeit dient kann einen Antrag auf Bezuschussung für einen elektrisch
höhenverstellbaren Tisch und einen die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit erhaltenden Stuhl stellen. Vordrucke können unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de im Bereich Formulare/Rehabilitation herunter geladen werden.
Hierfür benötigen Sie folgende Unterlagen:
1. Am besten füllen Sie den Antrag für Kostenübernahme gemeinsam mit Ihrem Arzt aus, der Ihnen die Verordnung für diese Hilfsmittel erteilt.
2. Ich erstelle Ihnen ein Angebot für Ihren Steh- und Sitzarbeitsplatz und orthopädischen Hocker / Stuhl
3. Diese Unterlagen senden Sie an Ihren Rentenversicherungsträger
Die maximale Kostenübernahme durch den Rentenversicherungsträger beträgt aktuell